Bei mind. 6 Monaten Vorversicherungszeit, Halbierung der Zahnstaffel !
Zahnstaffel entfällt ab 4 Jahren Vorversicherung komplett, oder bei 1-3 Jahren anteilig !
Volle Leistung ab 3. Versicherungsjahr ohne Begrenzung. Unmittelbarer Übergang bei Mindeslaufzeit der Vorversicherung von 12 Monaten !