Südmakler - Ihr Versicherungsmakler im Süden
Private Kranken­ver­si­che­rung

Spezielle Tarife für Ärzte

 

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

Vorteile der Privaten

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das - je nach Tarif - oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.

Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung. 

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele - insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener - ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Kranken­ver­si­che­rung.

Wer darf sich ver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenver­sichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro liegt (das entspricht 5.775 Euro im Monat; Stand 2024).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die Private ist oft günstiger
Die private Kranken­ver­si­che­rung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.

Leistungen der Privaten

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen - durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent - auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.

In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Kosten der Privaten

Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket - vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.

Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.

Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.

Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben - das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.

Die Richtige finden

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.

Der Online-Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Thema Beitragsentwicklung

Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.

Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt - so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet - oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.


Wer kann sich privat ver­sichern?

Angestellte:Bei der Absicherung eines Angestellten sind einige Aspekte zu beachten. Sobald dieser die Versicherungspflichtgrenze erreicht, bezahlt er automatisch den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse inkl. Pflegepflichtversicherung, da er die Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 €) ebenso erreicht hat. Dieser Höchstsatz ergibt sich für 2020 aus einem Höchstgrundbetrag von monatlich 684,38 € und dem Höchstbeitrag zur sozialen Pflege­ver­si­che­rung von monatlich 154,68 €. Zusätzlich ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu entrichten.
Bei Familien ist allerdings zu beachten, dass in diesem Beitrag die Ehefrau (sofern nicht selber berufstätig) und die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.
Sollte dieser Kunde einen Wechsel in Betracht ziehen, muss er für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag entrichten.Für Angestellte lohnen sich Tarife mit wenig Selbstbeteiligung und einer hohen Beitragsrückerstattung. Auch ein sogenannten Beitragsentlastungstarif zur Senkung der Beiträge im Alter kann Sinn machen. Grund ist der Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung bleibt vom Zuschuss unberührt, die Beitragsrückerstattung hingegen steht der versicherten Person in vollem Umfang zu.

Der Arbeitgeber übernimmt 50% der nachgewiesenen Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge. Sollte der maximale Arbeitgeberzuschuss (2020: 367,97€) für die eigene PKV nicht zu 100% ausgeschöpft sein, kann diese Differenz für die Finanzierung der Verträge der Familienangehörigen herangezogen werden. Verändert sich der Beitrag zur Kranken­ver­si­che­rung, beispielsweise durch das Ausscheiden einer bisher mitversicherten Person, wird der Arbeitgeberzuschuss wieder auf 50% des dann gültigen Beitrages angepasst.

Versicherungspflichtgrenze Kranken­ver­si­che­rung (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Jahr monatlich jährlich
2021 5.362,50 € 64.350,00 €
2020 5.212,50 € 62.550,00 €
2019 5.062,50 € 60.750,00 €
2018 4.950,00 € 59.400,00 €
2017 4.800,00 € 57.600,00 €
2016 4.687,50 € 56.250,00 €
2015 4.575,00 € 54.900,00 €
2014 4.462,50 € 53.550,00 €
2013 4.350,00 € 52.200,00 €
2012 4.237,50 € 50.850,00 €
2011 4.125,00 € 49.500,00 €
2010 4.083,33 € 49.000,00 €
Beitragsbemessungsgrenze
Jahr monatlich jährlich
2021 4.837,50 € 58.050 €
2020 4.687,50 € 56.250 €
2019 4.537,50 € 54.450 €
2018 4.425,00 € 53.100 €

Selbstständige/Freiberufler:

Mit Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist man von der Versicherungspflicht befreit. Bei Existenzgründern stellt sich die Frage, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu ver­sichern. Letztere Option kann in vielen Fällen sinnvoll sein, da in den ersten Jahren günstige Einstiegsbeiträge angeboten werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich der Beitrag nach der ersten Einkommenssteuererklärung nach dem Einkommen richtet.
 

 

Beihilfeberechtigte Per­sonen: Für Per­sonen, die Beihilfe erhalten, gibt es darauf abgestimmte Quotentarife einiger Versicherer. Hier erfahren Sie, wie viel Beihilfeanspruch Ihr Kunde hat. Folgende Tabelle stellt den Beihilfeanspruch für Bundesbeamte dar:


Für Beamte der Bundesländer gibt es unterschiedliche Beihilfesätze. Diese finden Sie hier auf unserer Informationsseite zur Kranken­ver­si­che­rung für Beihilfeberechtigte.

 

Studentinnen/Studenten:

Auch Studenten gehören zur Zielgruppe der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Gerade diejenigen, die aus Familien kommen, die bereits PKV-versichert waren und die Vorteile dieses Systems zu schätzen wissen.
Solche können ihre bereits bestehende PKV behalten, wenn sie bei der Aufnahme des Studiums die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Gleiches gilt für alle anderen Studenten, die bis zum Studienbeginn freiwillig, oder über die Familie in der GKV versichert waren. Bei der Immatrikulation muss die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden, sowie eine Versicherungsbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Beratungshilfe für Studentinnen und Studenten.

 

Die PKV im Alter
 

Damit die private Kranken­ver­si­che­rung im Alter bezahlbar bleibt, haben sich sowohl Versicherer, als auch Gesetzgeber einige Instrumente zur Beitragsentlastung einfallen lassen. Die Bildung von Alterungsrückstellungen ist hier unerlässlich. Heißt in der Praxis: Man zahlt in Jungen Jahren mehr, als man kalkulatorisch an Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen würde. Vereinfacht lässt sich das folgendermaßen darstellen:

Die Differenz zwischen dem Zahlbetrag und den kalkulatorischen Kosten wird zu einem Garantiezins von den Versicherern angelegt. Alles, was darüber hinaus erwirtschaftet wird, ist der sogenannte Überzins. Dieser trägt dazu bei, die Alterungsrückstellungen zu bilden und die Beiträge im Alter bezahlbar zu halten.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Vorsorgezuschlag von 10% veranlasst. Dieses Instrument trägt in vollem Umfang zur Bildung von Rückstellungen bei und entfällt bei Renteneintritt.
Außerdem bieten viele Versicherer Beitragsentlastungstarife an. Hier kann der Versicherte selber entscheiden, um welchen Beitrag seine Prämie im Alter gemindert werden soll.
Vorteil: Die Prämie für den Beitragsentlastungstarif unterliegt dem Arbeitgeberzuschuss
Nachteil: Was passiert bei einem Wechsel der PKV.Erreicht der PKV Versicherte das Rentenalter, greifen folgende Mechanismen: 

  • Ab Alter 65 stabilisieren die Mittel aus dem Vorsorgezuschlag und den Überzinsen die Beiträge
  • Ab Alter 60 entfallen die 10% für den gesetzlichen Vorsorgezuschlag
  • Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld, da dieses nicht mehr benötigt wird
  • Ab Rentenbeginn gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von 7,3% des Rentenanspruchs
  • Ab Rentenbeginn reduziert sich der Beitrag, bei einem eventuellen Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs

 

Erreicht ein GKV Versicherter das Rentenalter, muss zuerst unterschieden werden, ob dieser freiwillig versichert ist oder ob er einen Anspruch auf die Pflichtversicherung in der Kranken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) hat.
Das wird folgendermaßen geprüft:

Die KVdR bietet dem Versicherten einige Vorteile: 

Beitragssätze für Rentner in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung
Rentenart Pflichtversicherter Rentner (KVdR) Freiwillig versicherter Rentner
Gesetzliche Rente 7,3% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 7,3% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen, Zusatzversorgungen, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten, Beamtenpensionen 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 14,6% + Zusatzbeitrag halben (kassenindividuell)
Erwerbseinkommen 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Zinserträge aus Kapitalanlagen 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Mieteinnahmen 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
private Renten 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)

 


Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen von Ihrem Ver­sicherungs­makler

Wenn Sie in Bad Krozingen auf der Suche nach dem besten Versicherungsschutz einer Kranken­ver­si­che­rung für sich sind, dann herzlichen Glückwunsch. 

Wir garantieren Ihnen durch erstklassige Kooperationen mit den größten Maklerpools-und Genossenschaften in Deutschland, das bestmögliche Preis/Leistungsverhältnis für Ihre Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen. Sie werden es im Internet nicht günstiger, nur unpersönlicher und ohne direkten Ansprechpartner bekommen ! 

Sie wollen eine Kranken­ver­si­che­rung als Angesteller-oder Selbstständiger in Bad Krozingen, dann lassen Sie uns Ihnen ein Ihren Vorstellungen entsprechendes Angebot aus 3 Top Kranken­ver­si­che­rungen für Sie erstellen.

Sie werden im Internet keine besseren Kranken­ver­si­che­rungen zu einem günstigeren Preis/Leistungsverhältnis bekommen. 

Wir sind Ihr Kranken­ver­si­che­rungs Makler für eine Private Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen


Kranken­ver­si­che­rung Bad Krozingen

Kranken­ver­si­che­rung Bad Krozingen Kranken­ver­si­che­rung Heitersheim Kranken­ver­si­che­rung Müllheim Kranken­ver­si­che­rung Auggen Kranken­ver­si­che­rungSchliengen Kranken­ver­si­che­rung Neuenburg Kranken­ver­si­che­rung Hartheim Kranken­ver­si­che­rung Breisach Kranken­ver­si­che­rung Ihringen Kranken­ver­si­che­rung Kaiserstuhl Kranken­ver­si­che­rung Münstertal Kranken­ver­si­che­rung Staufen Kranken­ver­si­che­rung ...mehr ]