Südmakler - Ihr Versicherungsmakler im Süden
Private Kranken­ver­si­che­rung

Spezielle Tarife für Ärzte

 

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.

Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.

Wer kann sich privat ver­sichern?

Für den Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Angestellte: Ein Wechsel ist möglich, wenn das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese wird jährlich angepasst und lag 2025 bei 73.800 Euro.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie können unabhängig vom Einkommen eine PKV abschließen.
  • Beamte: Oft wird die Private Kranken­ver­si­che­rung bevorzugt, da es Zuschüsse/Beihilfe vom Dienstherrn gibt.
  • Studierende: Mit Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) befreien zu lassen und sich privat zu ver­sichern. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn getroffen werden.

Vergleich zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Die Private Kranken­ver­si­che­rung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Während die Beiträge in der GKV einkommensabhängig sind, richten sie sich in der PKV nach dem Alter bei Vertragsabschluss des Versicherten, seinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Zudem basiert die PKV auf dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte begleichen zunächst die Rechnungen für ärztliche Leistungen selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, Leistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann ein umfangreicherer Versicherungsschutz beispielsweise beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder ambulanten Leistungen (z.B. Sehhilfen) gewählt werden, der über die Standardleistungen der GKV hinausgeht

Faktoren für den PKV-Beitrag und Alterungsrückstellungen

Die Beitragshöhe in der PKV wird individuell berechnet. Entscheidende Faktoren sind:

  • Alter beim Eintritt: Je früher man sich versichert, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen nach sich ziehen.
  • Tarif: Ein umfassendes Leistungspaket kostet in der Regel auch mehr, sichert aber auch eine bessere Versorgung.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Selbst­behalt im Leistungsfall reduziert die monatlichen Beiträge

Um PKV-Beiträge auch im Alter stabil zu halten, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass während der Versicherungszeit ein Teil des Beitrags angespart wird, um spätere Kostensteigerungen abzufedern. Dies führt dazu, dass die Beitragsentwicklung im Ruhestand moderater ausfällt als vielfach angenommen.

Diese Rückstellungen werden von Beginn an aufgebaut, sodass Versicherte langfristig von einer finanziellen Entlastung profitieren können. Wer früh in die PKV eintritt, für den werden über viele Jahre Rücklagen gebildet, wodurch hohe Beitragssprünge im Alter vermieden werden. Das schafft langfristig eine kalkulierbare und stabile Beitragsstruktur.

Wichtige Leistungen der PKV

Ein bedeutender Vorteil der PKV sind die erweiterten Leistungen im Vergleich zur GKV. Versicherte können je nach Tarif eine bevorzugte medizinische Versorgung genießen, beispielsweise durch kürzere Wartezeiten bei Fachärzten oder eine freie Arztwahl. Zudem beinhaltet die PKV oft hochwertige Zusatzleistungen, wie eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, etwa in einem Einzel- oder Zweibettzimmer, sowie eine bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt.

Auch im Bereich der Zahnmedizin profitieren privat Versicherte: Hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und moderne Behandlungsmethoden werden meist großzügiger erstattet als in der GKV. Darüber hinaus können alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diese Vorteile ermöglichen eine individuell abgestimmte Gesundheitsversorgung, die den persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Tarif- und Anbieterwahl

Die Wahl des passenden Tarifes und eines finanzstarken Versicherers ist entscheidend, um Leistungen zu bekommen, die den eigenen Bedürfnissen und dem verfügbaren Finanzbudget entsprechen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – etwa, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.

Insgesamt bietet die Private Kranken­ver­si­che­rung umfangreiche Vorteile und einen starken Gesundheitsschutz. Besonders für Menschen mit hohen Ansprüchen an medizinische Leistungen oder einem flexiblen Berufsstatus ist sie daher das Mittel der Wahl. Wer sich für eine PKV entscheidet, sollte vorab seine persönliche Situation genau analysieren und sich umfassend und unabhängig beraten lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle Faktoren auch langfristig zu den Bedürfnissen des Versicherten passen.


Wer kann sich privat ver­sichern?

Angestellte:Bei der Absicherung eines Angestellten sind einige Aspekte zu beachten. Sobald dieser die Versicherungspflichtgrenze erreicht, bezahlt er automatisch den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse inkl. Pflegepflichtversicherung, da er die Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 €) ebenso erreicht hat. Dieser Höchstsatz ergibt sich für 2020 aus einem Höchstgrundbetrag von monatlich 684,38 € und dem Höchstbeitrag zur sozialen Pflege­ver­si­che­rung von monatlich 154,68 €. Zusätzlich ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu entrichten.
Bei Familien ist allerdings zu beachten, dass in diesem Beitrag die Ehefrau (sofern nicht selber berufstätig) und die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.
Sollte dieser Kunde einen Wechsel in Betracht ziehen, muss er für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag entrichten.Für Angestellte lohnen sich Tarife mit wenig Selbstbeteiligung und einer hohen Beitragsrückerstattung. Auch ein sogenannten Beitragsentlastungstarif zur Senkung der Beiträge im Alter kann Sinn machen. Grund ist der Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung bleibt vom Zuschuss unberührt, die Beitragsrückerstattung hingegen steht der versicherten Person in vollem Umfang zu.

Der Arbeitgeber übernimmt 50% der nachgewiesenen Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge. Sollte der maximale Arbeitgeberzuschuss (2020: 367,97€) für die eigene PKV nicht zu 100% ausgeschöpft sein, kann diese Differenz für die Finanzierung der Verträge der Familienangehörigen herangezogen werden. Verändert sich der Beitrag zur Kranken­ver­si­che­rung, beispielsweise durch das Ausscheiden einer bisher mitversicherten Person, wird der Arbeitgeberzuschuss wieder auf 50% des dann gültigen Beitrages angepasst.

Versicherungspflichtgrenze Kranken­ver­si­che­rung (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Jahr monatlich jährlich
2021 5.362,50 € 64.350,00 €
2020 5.212,50 € 62.550,00 €
2019 5.062,50 € 60.750,00 €
2018 4.950,00 € 59.400,00 €
2017 4.800,00 € 57.600,00 €
2016 4.687,50 € 56.250,00 €
2015 4.575,00 € 54.900,00 €
2014 4.462,50 € 53.550,00 €
2013 4.350,00 € 52.200,00 €
2012 4.237,50 € 50.850,00 €
2011 4.125,00 € 49.500,00 €
2010 4.083,33 € 49.000,00 €
Beitragsbemessungsgrenze
Jahr monatlich jährlich
2021 4.837,50 € 58.050 €
2020 4.687,50 € 56.250 €
2019 4.537,50 € 54.450 €
2018 4.425,00 € 53.100 €

Selbstständige/Freiberufler:

Mit Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist man von der Versicherungspflicht befreit. Bei Existenzgründern stellt sich die Frage, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu ver­sichern. Letztere Option kann in vielen Fällen sinnvoll sein, da in den ersten Jahren günstige Einstiegsbeiträge angeboten werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich der Beitrag nach der ersten Einkommenssteuererklärung nach dem Einkommen richtet.
 

 

Beihilfeberechtigte Per­sonen: Für Per­sonen, die Beihilfe erhalten, gibt es darauf abgestimmte Quotentarife einiger Versicherer. Hier erfahren Sie, wie viel Beihilfeanspruch Ihr Kunde hat. Folgende Tabelle stellt den Beihilfeanspruch für Bundesbeamte dar:


Für Beamte der Bundesländer gibt es unterschiedliche Beihilfesätze. Diese finden Sie hier auf unserer Informationsseite zur Kranken­ver­si­che­rung für Beihilfeberechtigte.

 

Studentinnen/Studenten:

Auch Studenten gehören zur Zielgruppe der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Gerade diejenigen, die aus Familien kommen, die bereits PKV-versichert waren und die Vorteile dieses Systems zu schätzen wissen.
Solche können ihre bereits bestehende PKV behalten, wenn sie bei der Aufnahme des Studiums die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Gleiches gilt für alle anderen Studenten, die bis zum Studienbeginn freiwillig, oder über die Familie in der GKV versichert waren. Bei der Immatrikulation muss die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden, sowie eine Versicherungsbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Beratungshilfe für Studentinnen und Studenten.

 

Die PKV im Alter
 

Damit die private Kranken­ver­si­che­rung im Alter bezahlbar bleibt, haben sich sowohl Versicherer, als auch Gesetzgeber einige Instrumente zur Beitragsentlastung einfallen lassen. Die Bildung von Alterungsrückstellungen ist hier unerlässlich. Heißt in der Praxis: Man zahlt in Jungen Jahren mehr, als man kalkulatorisch an Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen würde. Vereinfacht lässt sich das folgendermaßen darstellen:

Die Differenz zwischen dem Zahlbetrag und den kalkulatorischen Kosten wird zu einem Garantiezins von den Versicherern angelegt. Alles, was darüber hinaus erwirtschaftet wird, ist der sogenannte Überzins. Dieser trägt dazu bei, die Alterungsrückstellungen zu bilden und die Beiträge im Alter bezahlbar zu halten.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Vorsorgezuschlag von 10% veranlasst. Dieses Instrument trägt in vollem Umfang zur Bildung von Rückstellungen bei und entfällt bei Renteneintritt.
Außerdem bieten viele Versicherer Beitragsentlastungstarife an. Hier kann der Versicherte selber entscheiden, um welchen Beitrag seine Prämie im Alter gemindert werden soll.
Vorteil: Die Prämie für den Beitragsentlastungstarif unterliegt dem Arbeitgeberzuschuss
Nachteil: Was passiert bei einem Wechsel der PKV.Erreicht der PKV Versicherte das Rentenalter, greifen folgende Mechanismen: 

  • Ab Alter 65 stabilisieren die Mittel aus dem Vorsorgezuschlag und den Überzinsen die Beiträge
  • Ab Alter 60 entfallen die 10% für den gesetzlichen Vorsorgezuschlag
  • Ab Rentenbeginn entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld, da dieses nicht mehr benötigt wird
  • Ab Rentenbeginn gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von 7,3% des Rentenanspruchs
  • Ab Rentenbeginn reduziert sich der Beitrag, bei einem eventuellen Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs

 

Erreicht ein GKV Versicherter das Rentenalter, muss zuerst unterschieden werden, ob dieser freiwillig versichert ist oder ob er einen Anspruch auf die Pflichtversicherung in der Kranken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) hat.
Das wird folgendermaßen geprüft:

Die KVdR bietet dem Versicherten einige Vorteile: 

Beitragssätze für Rentner in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung
Rentenart Pflichtversicherter Rentner (KVdR) Freiwillig versicherter Rentner
Gesetzliche Rente 7,3% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 7,3% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen, Zusatzversorgungen, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten, Beamtenpensionen 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 14,6% + Zusatzbeitrag halben (kassenindividuell)
Erwerbseinkommen 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell) 14,6% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Zinserträge aus Kapitalanlagen 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
Mieteinnahmen 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)
private Renten 0% 14,0% + halben Zusatzbeitrag (kassenindividuell)

 


Vergleich und Angebot Private Kranken­ver­si­che­rung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen von Ihrem Ver­sicherungs­makler

Wenn Sie in Bad Krozingen auf der Suche nach dem besten Versicherungsschutz einer Kranken­ver­si­che­rung für sich sind, dann herzlichen Glückwunsch. 

Wir garantieren Ihnen durch erstklassige Kooperationen mit den größten Maklerpools-und Genossenschaften in Deutschland, das bestmögliche Preis/Leistungsverhältnis für Ihre Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen. Sie werden es im Internet nicht günstiger, nur unpersönlicher und ohne direkten Ansprechpartner bekommen ! 

Sie wollen eine Kranken­ver­si­che­rung als Angesteller-oder Selbstständiger in Bad Krozingen, dann lassen Sie uns Ihnen ein Ihren Vorstellungen entsprechendes Angebot aus 3 Top Kranken­ver­si­che­rungen für Sie erstellen.

Sie werden im Internet keine besseren Kranken­ver­si­che­rungen zu einem günstigeren Preis/Leistungsverhältnis bekommen. 

Wir sind Ihr Kranken­ver­si­che­rungs Makler für eine Private Kranken­ver­si­che­rung in Bad Krozingen


Kranken­ver­si­che­rung Bad Krozingen

Kranken­ver­si­che­rung Bad Krozingen Kranken­ver­si­che­rung Heitersheim Kranken­ver­si­che­rung Müllheim Kranken­ver­si­che­rung Auggen Kranken­ver­si­che­rungSchliengen Kranken­ver­si­che­rung Neuenburg Kranken­ver­si­che­rung Hartheim Kranken­ver­si­che­rung Breisach Kranken­ver­si­che­rung Ihringen Kranken­ver­si­che­rung Kaiserstuhl Kranken­ver­si­che­rung Münstertal Kranken­ver­si­che­rung Staufen Kranken­ver­si­che­rung ...mehr ]