Wer privat krankenversichert ist und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, denkt meist nicht daran, dass damit keine Ansprüche auf Kostenübernahme bei einer Reha oder Kur bestehen. Hier können eine Kurkostenversicherung oder eine Kurtagegeldversicherung den notwendigen Schutz sichern.
Hätten Sie’s gewusst? In der privaten Krankenversicherung sind die Kosten einer medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha) nicht abgedeckt. Gleiches gilt für den Aufenthalt in einer Kurklinik oder einem Sanatorium (Kur). Diese Leistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und sind nicht automatisch Bestandteil der PKV.
Ärzte zum Beispiel gehören den Kammerberufen an. Hier übernehmen die verschiedenen Versorgungswerke einen Teil der Altersvorsorge und der Hinterbliebenenvorsorge. Lassen sich Ärzte als Mitglieder eines Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien, verlieren sie den Anspruch auf Reha-Maßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Vom Versorgungswerk würden sie lediglich Zuschüsse zur Reha oder zur Anschlussheilbehandlung erhalten, aber nicht für präventive Maßnahmen wie eine Kur.
Da Ärzte meist privat krankenversichert sind, müssten sie die Kosten einer Reha oder Kur zumindest anteilig, oft jedoch komplett, selbst übernehmen. Es sei denn, sie haben ihre Krankenversicherung um eine Kurkostenversicherung oder Kurtagegeldversicherung ergänzt. Während bei der Kurkostenversicherung bis zu 100 Prozent der Behandlungs- und Aufenthaltskosten bis zum vereinbarten Tagessatz übernommen werden, leistet die Kurtagegeldversicherung immer den bei Vertragsabschluss festgelegten Tagessatz.
Insbesondere die Formulierungen in den Bedingungen sind entscheidend über die Leistungen der Kurtagegeldversicherung. Es sollten die „ambulante und stationäre Vorsorgekur“ als Vorsorgeleistung zur Vorbeugung von Erkrankungen, die „medizinische Rehabilitation (Reha)“ als stationäre oder ambulante Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nach einer Erkrankung sowie die „Anschluss-Heilbehandlung“ nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt eingeschlossen sein.
Abhängig von der Kurklinik sind die Kosten für den Aufenthalt unterschiedlich hoch. Für drei Wochen können so zwischen 2.000 und 6.000 Euro fällig werden. Bei Ärzten liegen die Ansprüche an die Leistungen der Kur oder Reha oft höher, da sie beruflich bedingt über mehr Hintergrundwissen verfügen. Und sie wollen mindestens das bekommen, was sie ihren Kunden auch verschreiben. Zudem haben sie aufgrund des meist gehobeneren Lebensstandards auch höhere Ansprüche an die Leistungen und sind bereit, dafür mehr zu zahlen. Sie wollen sich die Auszeit bewusst gönnen.
Je früher die Entscheidung für eine Kurtagegeldversicherung fällt, desto günstiger der monatliche Beitrag. Für einen Tagessatz von 50 Euro könnte ein 23-Jähriger mit einer monatlichen Prämie zwischen 3 oder 4 Euro rechnen, würde also für 150 Euro Leistung 15 bis 20 Euro bezahlen. Mit 48 Jahren dagegen ist die Prämie mehr als doppelt so hoch und beträgt um die 35 Euro. Oft sind die Tagessätze auf eine Höchstsumme begrenzt, zum Beispiel auf 150 Euro. Das kann jedoch optional erhöht werden, etwa auf das Doppelte.